"Der Pfarrgemeinderat dient als Gremium in einvernehmlicher Zusammenarbeit mit dem Pfarrer dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgmeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche, auch in Diözese, Dekanat und gegebenenfalls im Pfarrverband."(aus der PGR-Ordnung) |
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